Kreuzberg schreibt Rechtsgeschichte

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Schwarzlichtkünstler vom Görli haben am Bundesgerichtshof Erfolg

Zerstörte Schwarzlichtkunst im Görlitzer Park. Foto: Sinneswandeln / Robert Ahnfeld

Für Rechtsanwältin Cornelia M. Bauer war es ein großer Tag. »Es ist genau der Meilenstein in der Rechtsprechung, den wir erwartet haben«, freute sie sich. Am Morgen hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Klage von zwei Berliner Schwarzlichtkünstlern entschieden – und ihnen vorerst Recht gegeben. Dieses Urteil hat über den konkreten Fall hinaus große Bedeutung für die Stellung des Künstlers überhaupt.

Es ging darum, ob bei Kunstwerken das Recht des Künstlers auf seine eigene Schöpfung oder das des Eigentümers, der ein solches Kunstwerk erworben hat, überwiegt. Nach der bisherigen Rechtsprechung sind zwar willkürliche Veränderungen am Kunstwerk verboten, andererseits aber wird dem Eigentümer üblicherweise das Recht zuerkannt, das, was er besitzt, gegebenenfalls zu zerstören.

Dem hat der Bundesgerichtshof jetzt einen Riegel vorgeschoben. Gerade die Vernichtung seines Werkes sei geeignet, die geistigen oder persönlichen Interessen des Künstlers zu beeinträchtigen, heißt es zur Begründung. Deshalb müsse in jedem Einzelfall zwischen seinen Interessen und denen des Eigentümers umfassend abgewogen werden.

Für Bauer wird damit nicht nur eine Lücke in der Rechtsprechung geschlossen, sondern »deutlich klargestellt: Die Zerstörung eines Werkes ist nicht generell erlaubt«. Jetzt hätten Kreative gegenüber Auftraggebern oder Käufern »einen ganz anderen Hebel in der Hand«.

Die beiden Künstler Sundew und FlashToBe hatten unter dem Namen »Sinneswandeln« die im Juli 2010 eröffnete Schwarzlicht-Minigolfanlage im Görlitzer Park mit Gemälden und Installationen geschmückt, die unter Schwarzlicht leuchten. Bei einem späteren Umbau wurden die Kunstwerke dann entfernt und zerstört. Nach Urteilen des Berliner Landgerichts und des Kammergerichts hatten die beiden die höchste Instanz in Karlsruhe angerufen.

Ihr konkreter Fall wurde an das Berliner Kammergericht zurückverwiesen. Damit ist weiter unklar, ob die beiden Künstler tatsächlich das von ihnen geforderte Schmerzensgeld bekommen. Auf jeden Fall aber muss das Berliner Gericht bei der erneuten Prüfung nun auch ihr Interesse an einer Erhaltung ihrer Werke berücksichtigen. Eine Verhandlung könnte im Spätsommer erfolgen, so Bauer.

Schwarzlichtkünstlerin Sundew selbst sagt dazu stolz: »Das ist eine große Sache mit Auswirkungen. Wir haben mitgeholfen, dass sich die Situation grundlegend ändert. Die Künstler aus der Subkultur hatten Erfolg – so etwas ist wirklich selten!

Info: Sinneswandeln


Kommentar: Ziemlich große Sache

Die Bedeutung des Karlsruher Urteils zur Schwarzlichtkunst kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Es stärkt die Position der Künstler, die bisher oft genug damit geködert wurden, ihre Schöpfungen überhaupt irgendwo präsentieren zu dürfen. Künftig werden ihre Werke nach einer Weile nicht mehr einfach so aus dem öffentlichen Raum oder aus Gebäuden verschwinden, zumindest muss das vorher vertraglich geregelt sein. Und Verträge bedeuten
nicht nur mehr Sicherheit, sondern in der Regel auch Geld – was vor allem chronisch unterbezahlte Kreative aus der Subkultur interessieren dürfte.

Die Berliner Künstler Sundew, FlashToBe und ihre Anwältin Cornelia M. Bauer haben das durchgeboxt. Manchmal zahlt es sich eben aus, hartnäckig zu sein. Und manchmal wird etwas zunächst ziemlich Kleines wie der Streit um eine Minigolf- Anlage im Görlitzer Park unversehens ganz groß.