Auswirkungen auf das Dragonerareal sind noch unklar
Die Verunsicherung ist groß. "Wir wissen jetzt nicht so genau, was daraus wird und was das mit uns zu tun hat", formulierte der Künstler Jens Ullrich beim Neujahrsempfang des Modellprojekts diese Woche noch etwas zurückhaltend. Der "Tagesspiegel" hatte berichtet, dass auf dem legendären Dragonerareal nun Bürgerbeteiligung und Förderungen "auf dem Spiel stehen" und auf dem Portal "Entwicklungsstadt Berlin" ist noch drastischer von "fatalen Folgen" die Rede: "Die geplanten, landeseigenen Wohnungen können vorerst nicht realisiert werden."
Grund all dieser Befürchtungen ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) vom 10. Januar, das einige Tage lang offenbar kaum jemand zur Kenntnis genommen hat. Es geht um ein sogenanntes Normenkontrollverfahren, das weit in die dramatische Geschichte des Areals zurückreicht. Bekanntlich hatte die Bundesregierung als damaliger Eigentümer das Dragonerareal 2015 für 36 Millionen Euro an eine österreichische Gruppe aus Wien verkauft. Da grätschte ihr jedoch der Finanzausschuss des Bundesrates unter maßgeblicher Beteiligung der Kreuzberger SPD-Bundestagsabgeordneten Cansel Kiziltepe dazwischen, der "Rathausblock" wurde 2016 als Sanierungsgebiet ausgewiesen und im November 2018 schließlich an das Land Berlin übertragen mit dem Ziel einer gemeinwohlorientierten, kooperativen Entwicklung.
"Das war damals eine Doppelstrategie", so Kiziltepe heute über die Ausweisung als Sanierungsgebiet, weil unklar gewesen sei, "ob der Verkauf rückabgewickelt werden kann". Während sich das Rad der Geschichte längst weiterdreht, in einer Ecke Abbrucharbeiten begonnen haben, der denkmalgeschützte Kiezraum eingeweiht ist und 2027 die ersten Mieter einziehen sollen, haben einige Gründstückseigentümer gegen die bereits 2016 vom Berliner Senat erlassene Satzung des Sanierungsgebiets geklagt. Laut OVG auch mit dem Argument, diese sei mit dem sanierungsfremden Ziel erlassen worden, den Verkauf des Dragonerareals an einen privaten Investor zu verhindern. Bei der Verhandlung stand laut Prozessbeobachtern aber etwas anderes im Vordergrund. Nach Ansicht des Gerichts wurden nämlich die Interessen der Eigentümer bei der vorgeschriebenen Abwägung nicht ausreichend gewürdigt. Im Rahmen des Verkaufs an die private Gruppe sei ein Verkehrswert von 36 Millionen Euro ermittelt worden - das Land Berlin habe jedoch lediglich 25 Millionen Euro angesetzt, die ein von ihm beauftragter Gutachter herausgefunden hatte. Dies sei ein gravierender Fehler - und deshalb hat das Oberverwaltungsgericht die Satzung nun aufgehoben. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen, die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Das ist der Stand der Dinge. Das Dragonerareal oder der "Rathausblock", wie das Gelände ganz offiziell heißt, ist kein Sanierungsgebiet mehr. So viel steht fest - aber was das für konkrete Folgen für die laufende Entwicklung des Gebiets hat, kann zum aktuellen Zeitpunkt wohl kein Mensch sagen. Alexander Matthes vom Stadtplanungsamt des Bezirks schlug beim Neujahrsempfang immerhin einige Pflöcke ein:
(1) Selbst juristisch sind noch nicht alle Messen gesungen. Zwar sei eine Revision ausgeschlossen, gegen diese Nichtzulassung wiederum könne aber beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde eingelegt werden. Habe diese Erfolg, "kommt man wieder in das Verfahren rein". Kostet Geld, dauert Jahre, klar.
(2) Fehlt das Sanierungsgebiet, fehlen vor allem Fördergelder. Matthes deutete an, dass zusätzlich oder als Ersatz "eine neue Gebietskulisse" nötig sein könnte, eine "neue räumliche Abgrenzung des Gebiets", was im Klartext wohl bedeutet, dass mit dem Ausfall der Städtebauförderungsmittel vor allem die "Förderkulisse" wegbricht und andere Gelder beschafft werden müssen. Bau-Staatssekretärin Cansel Kiziltepe wies auf eine "Innovationsklausel bei der Städtebauförderung" hin und versprach: "Das beschäftigt uns natürlich!".
(3) Folgen hat das Urteil außerdem für private Grundstückseigentümer auf der Ostseite, die nun keine Ausgleichsbeträge zahlen müssen und auch für Teilungserklärungen keine Genehmigung brauchen. Da sich der Großteil der Fläche aber in öffentlichem Eigentum befinde, falle das nicht stark ins Gewicht.
(4) Ansonsten lautet die Parole offenbar: Business as usual! Laut Matthes habe die Senatsverwaltung bereits signalisiert: "Keine Änderung! Es soll also quasi weitergehen." Auf mogblog-Nachfrage bestätigte er ausdrücklich, dass trotz OVG-Urteil die laufenden Abrissarbeiten wie geplant fortgesetzt werden, dass es keine Verzögerungen beim vorgesehenen Wohnungsbau gibt und dass auch die äußerst aufwändige, mehrgliedrige Bürgerbeteiligung durch den Wegfall des Sanierungsgebietes nicht gefährdet sei.
Andere sehen das deutlich anders. Der Kreuzberger CDU-Verordnete Timur Husein auf Twitter: "Bau von ca. 350 Wohnungen auf dem Dragonerareal verzögert sich immer wieder." FDP-Kollege Michael Heihsel: "Der rot-grün-rote Berliner Senat & der Rechtsstaat werden keine Freunde. Wieder rechtswidriges Handeln. Wieder Geldverschwendung." Gut, gerade ist mal wieder Wahlkampf. Aber auch das Portal "Entwicklungsstadt Berlin" gibt eine eher düstere Einschätzung ab. Das Projekt müsse neu geplant werden, die Realisierung des bisherigen Nutzungskonzepts sei "mehr als fraglich", sowohl die Bürgerbeteiligung wie auch die Förderungen stünden auf dem Spiel, so Autorin Stephanie Engler. Auch die Bebauung würde sich ein weiteres Mal verzögern.
Angesichts der komplizierten Materie sind derzeit noch viele Fragen offen. Wenn kein Sanierungsgebiet mehr existiert, hat es überhaupt jemals eines gegeben? Wurden Fördermittel dann in der Vergangenheit rechtmäßig ausgegeben oder müssten sie nicht zurückerstattet werden? Beim Neujahrsempfang des Rathausblocks sorgte selbst Stadtplaner Alexander Matthes für neue Ängste. Demnächst soll der nach langen Wehen endlich gegründete Trägerverein den Kiezraum vom Bezirk übernehmen. Ja, aber! Wenn es "keine Förderkulisse" mehr gebe, warnte Matthes vielsagend, müsse der Verein eben selbst die Kosten des Raums übernehmen - oder wieder ausziehen.
Quellen: Tagesspiegel (hinter der Bezahlschranke), Berliner Zeitung, Immobilien-Zeitung, Entwicklungsstadt Berlin
werner mueller
Wo sind die Konfliktlinien im gewesenen Sanierungsgebiet? Kennst du nur die Offiziellen … oder obliegt das deiner persönlichen journalitischen Sorgfaltspflicht … die zu-Wort-Kommenden sind nicht die, die Akteure im Prozess waren … Ach so … das ist der nächste Artikel zum Thema.
Solltest Facebook nutzen, kannst ja mal die Hashtags ansehen … dann triffste auf Hintergrund-Aktivitäten … dahinter sind Menschen, die aktiv sind. Von Wem gehört Kreuzberg: https://www.wem-gehoert-kreuzberg.de/index.php/stadt-von-unten und https://dragoner-denkmal-moderne.de/ und und und.
Viele Aspekte finden sich unter den Hashtags in facebook: #bimoffenerbrief #tubmanmussbleiben #tubmannhalle #tubmanbrauchtsolidarität #diverseserinnern #rathausblock. Neuere von diesen Tagen: #rathausblockade #adlerhalle #tubmann #friedenspark mit aktuellen Fotos vom Areal von mir, die ich gerne freigebe bei Nennung der Quelle der Fotos: Lothar Eberhardt.
Baupalast / Temporäre Intervention: https://www.facebook.com/LotharEberhardt/posts/pfbid02KomKS72WkzxMcEFFEHG9FJLVRCoStAopuVTBUt9frmSXhdsRNST7dQh6QcMVQ9bel
Appellarbeit: https://www.facebook.com/stadtnaturk61
#stadtnaturk61 #stadtnatur #gruenschlarafia #appellunterschriftenuebergabe #erhaltrathausblockgruen #appellrathausblock https://www.facebook.com/LotharEberhardt/posts/pfbid02nwUvDK7nitZNKDGBnfFGo6dPTh5i4G2oVJLJfDZanf8rcqhspPo4VzPE7eTYtcxtl
Uwe
Ist das Sanierungsgebiet Dragonerareal nun aufgehoben oder nicht. Verkaufe gerade meine Wohnung in der Gegend und Notar sagt “Genehmigung der Gemeinde muss trotzdem einholt werden”. Stimmt das ?