Herbe Niederlage
Im November hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil zur Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in der Kreuzberger Heimstraße 17 gefällt. Nun liegt die 15-seitige Begründung dieses Urteils vor. Sie lässt keinen Interpretationsspielraum, ist sehr eindeutig und bedeutet insgesamt eine herbe … Weiter